So werden Überstunden berechnet
Überstundensatz = Stundenlohn × (1 + Zuschlag)
Überstundenvergütung pro Jahr = Überstunden pro Woche × Arbeitswochen × Überstundensatz
Beispiel: 3.500 € im Monat bei 40 Stunden sind 20,19 € pro Stunde. Mit 25 % Zuschlag bringt jede Überstunde 25,24 €. Fünf Überstunden pro Woche über 46,6 Arbeitswochen (nach 20 Urlaubstagen und den 7 Berliner Feiertagen an Werktagen im Jahr 2026) ergeben rund 5.881 € im Jahr.
Überstunden: die Rechtslage in Deutschland
- Kein gesetzlicher Zuschlag. Das Gesetz schreibt keinen Überstundenzuschlag vor. Zuschläge ergeben sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
- Überstunden müssen vergütet oder ausgeglichen werden. Ohne klare Regelung sind angeordnete oder geduldete Überstunden mindestens mit dem normalen Stundenlohn zu bezahlen (§612 BGB).
- „Überstunden sind abgegolten“-Klauseln sind nur wirksam, wenn der Vertrag die Zahl der abgegoltenen Stunden nennt. Pauschalklauseln sind in der Regel unwirksam, außer bei sehr hohen Einkommen.
- Freizeitausgleich statt Bezahlung über ein Arbeitszeitkonto ist üblich und zulässig.
- Grenzen: höchstens 10 Stunden am Tag, im Schnitt 8 Stunden über sechs Monate (ArbZG §3).
- Mindestlohn: Jede gearbeitete Stunde, auch Überstunden, muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Übliche Zuschläge
| Situation | Üblicher Zuschlag |
|---|---|
| Reguläre Überstunden | 25 % |
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) | 25 %, bis zu Grenzen steuerfrei |
| Sonntagsarbeit | 50 %, bis zu Grenzen steuerfrei |
| Feiertagsarbeit | 100–150 % |