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Deutschland · Jobangebote · EUR

Zwei Jobangebote pro Stunde vergleichen

Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Boni verändern, was Sie wirklich verdienen. Sehen Sie, welches Angebot mehr pro Stunde zahlt.

Zwei Jobangebote vergleichen

Das höhere Gehalt ist nicht immer der bessere Stundenlohn.

Angebot A

Angebot A

Effektiver Stundenlohn

–

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Angebot B

Angebot B

Effektiver Stundenlohn

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Was der Vergleich berücksichtigt

  • Wochenstunden: 38 statt 40 Stunden sind 104 Stunden im Jahr – fast drei Arbeitswochen.
  • Urlaubstage: Jeder zusätzliche freie Tag erhöht Ihren Lohn pro gearbeiteter Stunde um etwa 0,4 %.
  • Feiertage: Wählen Sie das Bundesland Ihres Arbeitsortes; Bayern hat bis zu 3 Feiertage mehr als Berlin.
  • Sonderzahlungen: Ergänzen Sie garantierte Extras wie 13. Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Freiwillige Boni lassen Sie besser weg.

Sie möchten die vollständige Aufschlüsselung inklusive Netto für ein Angebot? Nutzen Sie den Stundenlohnrechner.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der „effektive Stundenlohn“?
Ihr Gehalt wird für 52 Wochen gezahlt, an Urlaubs- und Feiertagen arbeiten Sie aber nicht. Der effektive Stundenlohn teilt Ihr gesamtes Einkommen (inklusive Überstunden und Sonderzahlungen) durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Er ist die fairste Zahl, um Jobs mit unterschiedlich viel Urlaub zu vergleichen.
Ist ein höheres Gehalt immer das bessere Angebot?
Nein. 55.000 € bei 40 Stunden und 25 Urlaubstagen bringen pro gearbeiteter Stunde weniger als 52.000 € bei 38 Stunden mit 30 Urlaubstagen und 2.000 € Bonus. Vergleichen Sie den effektiven Stundenlohn und bewerten Sie dann weitere Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge (bAV), Homeoffice und Arbeitsweg.
Soll ich das 13. Gehalt und Weihnachtsgeld einrechnen?
Ja, wenn sie vertraglich garantiert sind. Aktivieren Sie die Option „13. Monatsgehalt“ und tragen Sie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bei den Sonderzahlungen ein. Sie erhöhen Ihren effektiven Stundenlohn, ohne den vertraglichen Stundenlohn zu ändern.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche (4 Wochen). Viele Verträge sehen 25 bis 30 Tage vor. Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch auf 4 Wochen, umgerechnet auf ihre Arbeitstage.

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