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Deutschland · 2026 · Brutto → Netto

Brutto-Netto-Rechner für den Stundenlohn

Berechnen Sie Ihren Stundenlohn brutto und netto: Gehalt oder Stundenlohn eingeben, Steuerklasse wählen – fertig.

Stundenlohnrechner

Ein Feld ausfüllen – alles andere rechnet sich automatisch.

01 · Ihr Gehalt

Akzeptiert 50000, 50.000 oder 50.000,00. Das Feld, in das Sie tippen, ist die Basis; alle anderen werden daraus umgerechnet.

02 · Arbeitszeit
– bezahlte Feiertage an Arbeitstagen Anzeigen / ändern

    Leer lassen für den Feiertagskalender des Bundeslandes. Feiertage am Wochenende zählen nicht.

    03 · Überstunden

    Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht; er ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Üblich sind 25 %. Überstunden werden nur in Wochen gezählt, in denen Sie tatsächlich arbeiten.

    04 · Sonderzahlungen
    05 · Netto: Steuern & Abgaben

    Schätzung für gesetzlich Versicherte nach Einkommensteuertarif und Beitragssätzen 2026: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (8 % in BY/BW, sonst 9 %), Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ohne Kinder- und sonstige Freibeträge.

    06 · Teilzeit

    Anteiliges Gehalt

    –

    Teilzeitkräfte erhalten denselben Stundenlohn wie Vollzeitkräfte (TzBfG §4) – das Gehalt skaliert mit den Stunden.

    Ihr Stundenlohn (brutto)

    –

    brutto pro vertraglicher Stunde · – bezahlte Stunden im Jahr

    Effektiver Stundenlohn

    –

    Gesamteinkommen ÷ – tatsächlich gearbeitete Stunden (ohne Urlaub und Feiertage, mit Überstunden und Sonderzahlungen).

    Netto-Stundenlohn (Schätzung)

    –

    ca. – netto im Monat · Steuerklasse I · – vom Brutto

    • Lohnsteuer–
    • Soli + Kirchensteuer–
    • Rente + Arbeitslosenvers.–
    • Kranken- + Pflegevers.–
    • Netto pro Monat–
    Verdienst für jeden Zeitraum
    Zeitraum Brutto Effektiv*
    Pro Minute – –
    Pro Stunde – –
    Pro Tag – –
    Pro Woche – –
    Pro Monat – –
    Pro Quartal – –
    Pro Jahr – –

    * Monat, Quartal und Jahr zeigen das Gesamteinkommen inkl. Überstunden und Sonderzahlungen.

      Mindestlohn 2026: 13,90 €/Std. Netto-Werte sind Schätzungen ohne Gewähr.

      Netto-Stundenlohn berechnen: so funktioniert es

      Der Brutto-Stundenlohn steht im Arbeitsvertrag, auf Ihrem Konto kommt aber das Netto an. Dieser Netto-Stundenlohnrechner zieht von Ihrem Bruttogehalt alle gesetzlichen Abzüge ab und teilt das Ergebnis durch Ihre bezahlten Stunden:

      Netto-Stundenlohn = (Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben) ÷ bezahlte Stunden

      Beispiel: 4.000 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden sind 23,08 € brutto pro Stunde. In Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) fallen rund 525 € Lohnsteuer und 870 € Sozialabgaben an. Netto bleiben etwa 2.606 € – das sind 15,03 € netto pro Stunde.

      Stundenlohnrechner netto: Tabelle nach Stundenlohn

      Bei 40 Wochenstunden, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 % (2026):

      Stundenlohn bruttoMonat bruttoMonat nettoStundenlohn netto
      13,90 €2.409 €1.716 €9,90 €
      15,00 €2.600 €1.827 €10,54 €
      17,50 €3.033 €2.073 €11,96 €
      20,00 €3.467 €2.315 €13,36 €
      25,00 €4.333 €2.783 €16,06 €
      30,00 €5.200 €3.232 €18,65 €
      40,00 €6.933 €4.145 €23,91 €

      Brutto-Netto nach Steuerklasse

      Netto pro Monat je Steuerklasse (kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert):

      Brutto / MonatSteuerklasse I / IVSteuerklasse IIISteuerklasse V
      2.000 €1.477 €1.565 €1.266 €
      2.500 €1.769 €1.956 €1.489 €
      3.000 €2.054 €2.312 €1.721 €
      3.500 €2.333 €2.629 €1.958 €
      4.000 €2.606 €2.928 €2.184 €
      5.000 €3.130 €3.511 €2.631 €
      6.000 €3.642 €4.095 €3.090 €

      Welche Abzüge der Rechner berücksichtigt

      • Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), mit Werbungskosten-Pauschale und Vorsorgepauschale. Steuerklasse III nutzt das Splittingverfahren, II den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
      • Solidaritätszuschlag von 5,5 % – erst wenn die Lohnsteuer über 20.350 € im Jahr liegt (Steuerklasse III: 40.700 €), mit Milderungszone.
      • Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
      • Sozialversicherung bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 % (+ 0,6 % für Kinderlose, in Sachsen abweichend).
      • Minijob und Midijob: Bis zur Minijob-Grenze bleibt brutto gleich netto; im Übergangsbereich bis 2.000 € werden reduzierte Sozialabgaben berechnet.

      Nicht berücksichtigt sind individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge, das Faktorverfahren und private Krankenversicherung. Die Werte sind daher eine gute Schätzung – maßgeblich ist Ihre Gehaltsabrechnung.

      FAQ

      Häufige Fragen

      Wie rechne ich den Brutto-Stundenlohn in netto um?
      Berechnen Sie zuerst Ihr Netto-Monatsgehalt (Brutto minus Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben) und teilen Sie es durch Ihre Monatsstunden (Wochenstunden × 4,33). Als Faustregel bleiben in Steuerklasse I bei mittleren Einkommen etwa 63–70 % vom Brutto übrig.
      Wie viel netto bleibt von 20 € Stundenlohn?
      Bei 40 Wochenstunden ergeben 20 € brutto rund 3.467 € im Monat. In Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer) bleiben davon etwa 2.315 € netto, also rund 13,35 € netto pro Stunde. In Steuerklasse III sind es deutlich mehr.
      Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn?
      Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (erst ab höheren Einkommen), Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Lohnsteuer) sowie Ihr Anteil an der Sozialversicherung: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 % (kinderlos 2,4 %).
      Was ist der Unterschied zwischen Netto-Stundenlohnrechner und Gehaltsrechner?
      Ein klassischer Gehaltsrechner zeigt Ihr Netto pro Monat. Ein Netto-Stundenlohnrechner teilt dieses Netto zusätzlich durch Ihre Arbeitsstunden. So sehen Sie, was Ihnen pro Arbeitsstunde tatsächlich bleibt – hilfreich bei Teilzeit, Nebenjobs und dem Vergleich von Angeboten mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit.
      Was sind Minijob- und Midijob-Grenze?
      2026 darf ein Minijob bis zu 603 € im Monat einbringen. Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat liegt der Midijob (Übergangsbereich), in dem Ihre eigenen Sozialabgaben reduziert sind.
      Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
      Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Der Stundenlohnrechner warnt automatisch, wenn Ihr Stundenlohn darunter liegt.

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